Was ist nötig, um die Ausbildung in TA mit dem TA-Examen abzuschließen? Der Abschluss zum*zur „Zertifizierten Transaktionsanalytiker*in“ (CTA) kann u. a. auf dem*der „TA-Be- rater*in“ aufgebaut werden. Dieser Abschluss ist international anerkannt. Das Examen wird von der EATA (European Association for Transaction Analysis) - auch im deutschsprachigen Raum - durchgeführt. Grundvoraussetzungen für das CTA-Examen in Kurzform: TA-Einführungskurs-Zertifikat, EATA-Weiterbildungsvertrag, Empfehlungsschreiben vom Mentor bzw. von Mentorin, Nachweis von mindestens 2000 Stunden: 750 Stunden Arbeit mit Klienten und Klientinnen (500 davon mit TA), 600 Stunden berufliche Weiterbildung (300 davon in TA), 150 Stunden Supervision, 75 Stunden davon bei PTSTA, CTA-Trainer bzw. CTA-Trainerin oder TSTA, wobei davon 40 mit dem Mentor bzw. der Mentorin, 500 zusätzliche Stunden für die berufliche Entwicklung, schriftliche Arbeit: Professionelle Selbstdarstellung, Lernerfahrung, Fallstudie und Theorie-Diskussion, mündliche Prüfung: 2 - 3 Audio-Ausschnitte werden im kollegialen Austausch befragt und diskutiert. Ausführliche Informationen und Erläuterungen dazu finden Sie im Link zum Handbuch für die Weiterbil- dung und Prüfung zum*zur Transaktionsanalytiker*in der DGTA.
© PBW 11/2023
Perspektiven entdecken I entfalten I ausgestalten
Was ist nötig, um die Ausbildung in TA mit dem TA-Examen abzuschließen? Der Abschluss zum*zur „Zertifizierten Transaktionsanalytiker*in“ (CTA) kann u. a. auf dem*der „TA-Berater*in“ aufgebaut werden. Dieser Abschluss ist international anerkannt. Das Examen wird von der EATA (European Association for Transaction Analysis) - auch im deutschsprachigen Raum - durchgeführt. Grundvoraussetzungen für das CTA-Examen in Kurzform: TA-Einführungskurs-Zertifikat, EATA-Weiterbildungsvertrag, Empfehlungsschreiben vom Mentor bzw. von Mentorin, Nachweis von mindestens 2000 Stunden: 750 Stunden Arbeit mit Klienten und Klientinnen (500 davon mit TA), 600 Stunden berufliche Weiterbildung (300 davon in TA), 150 Stunden Supervision, 75 Stunden davon bei PTSTA, CTA-Trainer bzw. CTA-Trainerin oder TSTA, wobei davon 40 mit dem Mentor bzw. der Mentorin, 500 zusätzliche Stunden für die berufliche Entwicklung, schriftliche Arbeit: Professionelle Selbstdarstellung, Lernerfahrung, Fallstudie und Theorie-Diskussion, mündliche Prüfung: 2 - 3 Audio-Ausschnitte werden im kollegialen Austausch befragt und diskutiert. Ausführliche Informationen und Erläuterungen dazu finden Sie im Link zum Handbuch für die Weiterbildung und Prüfung zum*zur Transaktionsanalytiker*in der DGTA.
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